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24. Januar 2006

Das grüne Progressiv-Modell

Deutscher Bundestag Drucksache 16/446

16. Wahlperiode 24. 01. 2006

Antrag

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, Anna Lührmann, Christine Scheel, Anja Hajduk, Matthias Berninger, Undine Kurth (Quedlinburg), Jürgen Trittin, Katrin Göring-Eckardt, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Progressiv-Modell statt Kombilohn

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

die Lohnnebenkosten im Bereich gering entlohnter Beschäftigung gezielt zu senken und einen Steuerzuschuss für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen:

● Danach sollen die Sozialabgabensätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Einkommen ansteigen und der entstehende Differenzbetrag durch zu- sätzliche Steuermittel finanziert werden, die den Sozialversicherungsträgern zufließen.

● Erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb von 2 000 Euro soll die volle Last der Sozialversicherungsabgaben von zusammen rund 42 Prozent (Arbeit- geber- und Arbeitnehmeranteil) anfallen.

● Für alle Einkommen bis 2 000 Euro sollen die Beitragssätze langsam und stufenlos ansteigen.

● Ziel sind Abgabensätze von 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 400 Euro, bei 800 Euro von 25 Prozent, bei 1 200 Euro von 30 Prozent und bei 1 600 Euro von 35 Prozent.

● Die bisherigen Mini- und Midi-Job-Regelungen gehen im Progressiv-Modell auf. Bisherige Mini-Jobber sind in Zukunft grundsätzlich Mitglieder in den Sozialversicherungen.

Berlin, den 24. Januar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die hohe Arbeitslosigkeit ist eines der gravierendsten gesellschaftlichen Pro- bleme in Deutschland. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Durchschnitt waren im letzten Jahr in Deutschland 1,8 Mil lionen Menschen langzeitarbeitslos. Insbesondere gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose haben Schwierigkeiten, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Rund ein Drittel der im Dezember 2005 arbeitsuchend gemeldeten Menschen hatten keine Ausbildung.

Es fehlt an existenzsichernden Arbeitsplätzen mit einfachen Anforderungen an Qualifikation und Ausbildung. Hauptursache für den Mangel an solchen Arbeitsplätzen sind vor allem die hohen Sozialversicherungsabgaben. Sie machen diese Arbeitsplätze für Arbeitgeber unwirtschaftlich und für Arbeitnehmer un- attraktiv. Ein Anwachsen der Schwarzarbeit ist die Folge. Die gezielte Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich schafft hier Abhilfe. Durch die Verringerung der Abgaben können Arbeitgeber mehr Arbeitsplätze und neue Dienstleistungen anbieten. Neue Beschäftigung entsteht. Für Arbeitnehmer ist es einfacher, den Einstieg in Beschäftigung zu finden und ein Gehalt zu bekommen, das die Existenz sichert.

Die von der Bundesregierung geplante Einführung von Kombilöhnen führt da- gegen zu erheblichen Fehlsteuerungen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass mit Kombilöhnen Mitnahme- und Substitutionseffekte in großem Umfang ausgelöst werden können. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse werden in subventionierte umgewandelt, Branchen werden von dauerhaften staatlichen Subventionen abhängig.

Durch die Einführung des Progressiv-Modells entstehen neue Chancen für diejenigen, die bisher außerhalb oder am Rande des Arbeitsmarkts stehen. Nach dem Progressiv-Modell soll gelten: je geringer das Einkommen, desto geringer der Sozialabgabensatz. Damit wird die Abgabenbelastung von niedrigen Einkommen reduziert. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichem Maße. Vom Bruttolohn bleibt mehr beim Arbeitnehmer, und Arbeitgeber tun sich leichter, neue Arbeitskräfte einzustellen.

Würden dem Modell folgend bei einem Bruttoeinkommen von 800 Euro künf- tig nur noch zusammen 25 Prozent Sozialabgaben erhoben, so läge die Belas- tung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen um rund 154 Euro niedriger als bisher. Bei einem Bruttoeinkommen von 1 600 Euro und 35 Prozent Sozial- abgaben läge die Entlastung noch bei rund 132 Euro.

Arbeitgeber können durch das Progressiv-Modell ihre Abgabenlast erheblich reduzieren und werden dadurch in die Lage versetzt, neue und mehr Arbeitsplätze vor allem im Bereich von einfachen personen- und unternehmensnahen Dienstleistungen zu schaffen. Arbeitnehmer haben es leichter, eine Beschäftigung mit einem existenzsichernden Einkommen zu finden. Wegen der niedrigeren Sozialabgaben in Verbindung mit der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer nimmt überdies die Attraktivität von Schwarzarbeit ab, so dass ein zusätzlicher Beschäftigungsschub erwartet werden kann.

Das Progressiv-Modell gleicht einen entscheidenden Nachteil der jetzigen Minijob-Regelung aus. Die mangelhafte soziale Absicherung von Arbeitnehmern in diesem Einkommenssegment wird abgelöst durch ihre Mitgliedschaft in den Sozialversicherungssystemen. Die Schnittstellen zwischen abhängiger Beschäf- tigung in geringem Umfang und selbständiger sowie werkvertraglicher Tätigkeit müssen dabei besonders berücksichtigt werden, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme des verringerten Beitragssatzes auszuschließen.

Ein Verlust an Arbeitsplätzen wäre nicht zu erwarten. Die jetzt als Minijobs aus- gestalteten Arbeitsplätze würden in der neuen Regelung fortbestehen und aus- geübt werden können. Die Abgabenlast für Arbeitgeber wäre bei einem 400 Euro- Minijob im Progressiv-Modell sogar geringer als sie im Moment mit dem Pau- schalbeitrag ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundesregierung, die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich von derzeit 25 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen. Das Haushaltsscheck-Verfahren für haushaltsnahe Minijobs würde beibehalten werden.

Die Vorzüge des Progressiv-Modells können mit Kombilöhnen nicht erreicht werden. Kombilöhne höhlen die Tarifautonomie aus und schaffen einen neuen, dauerhaften Subventionstatbestand. Sie sind extrem teuer. Nach Berechnungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) kosten sie den Staat netto 40 000 Euro pro zusätzlichem Arbeitsplatz. Das ist wesentlich mehr als ein Geringverdiener im Jahr verdient. Nach Berechnung auf Grundlage der Gehalts- und Lohn- struktur in Deutschland entstehen mit der Einführung des Progressiv-Modells Belastungen von schätzungsweise 13 Mrd. Euro, die über zusätzliche Steuermittel gegenfinanziert werden müssen.

Zusätzliche Information