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Im Koalitionsvertrag wird die Einsetzung einer Arbeitsgruppe "Neuregelung des Niedriglohnsektors" vereinbart. Union und SPD setzen auf zwei unterschiedliche Konzepte: Die einen auf Kombilöhne, die anderen auf Mindestlöhne.
Vereinbart wird außerdem die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Gebäudereiniger; für die weitere Ausdehnung wird ein Prüfauftrag ausgewiesen. Dafür müssen "soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewiesen werden".
Einsetzung der Arbeitsgruppe. 60 % der Bundesbürger sprechen sich für Mindestlöhne aus. Auch der damalige Bundesarbeitsminister Müntefering entdeckt das Thema Mindestlöhne als Politikschlager.
Bundesarbeitsminister Müntefering stellt eine Liste mit zehn Branchen und vier Millionen Beschäftigten vor, für die ein Mindestlohn vordringlich ist. Die Union lehnt flächendeckende Mindestlöhne ab, zeigt sich aber Branchenlösungen gegenüber offen.
Die SPD startet die Unterschriftenkampagne "Lohndumping verboten" und macht das Thema Mindestlöhne zum Hauptthema des Bremer Bürgerschaftswahlkampf.
Die Arbeitsgruppe kann sich auf kein gemeinsames Konzept einigen.
Der Koalitionsausschuss einigt sich auf ein Mindestlohnverfahren.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz kann danach unter bestimmten Bedingungen auf weitere Branchen ausgeweitet werden: Ein Mindestlohntarifvertrag muss mindestens 50% der Branchenbeschäftigten erfassen. Branchen, die diese Forderung erfüllen, sind aufgefordert, dies bis zum 31. März 2008 zu beantragen. Eine nachträgliche Aufnahme bleibt trotz des Stichtages möglich.
Vereinbart wird außerdem die Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetztes von 1952, um Lösungen für die Branchen zu finden, in denen keine oder eine nur geringe Tarifbindung existiert. In zwei Schritten sollen zunächst ein Hauptausschuss die Berechtigung prüfen und dann ein Fachausschuss und die Höhe eines Mindestlohns empfehlen. Per Verordnung kann dann die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden.
Beim Koalitionstreffen in Meseberg einigen sich die Koalitionäre auf die Liberalisierung des Briefmarktes zum 01.01.2008. Damit verbunden ist die vorgezogene Einführung eines Mindestlohns für Briefzusteller zum selben Zeitpunkt.
Fünf Tage später einigen sich der Arbeitgeberverband Postdienste und ver.di auf einen Mindestlohn und beantragen die Aufnahme ins Entsendegesetz.
Trotz des Widerstands der Union, der Gründung eines Arbeitgeberverbands der Postkonkurrenten und einer neuen Gewerkschaft, die einen Konkurrenztarifvertrag abschließen, werden die Briefzusteller ins Entsendegesetz aufgenommen. Die entsprechende Verordnung wird am 28.12.07 vom BMAS erlassen.
Der Post-Mindestlohn tritt zum 01.01.08 in Kraft.
Der neue Bundesarbeitsminister Scholz gibt zwei Referentenentwürfe zur Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes und zur Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in die Ressortabstimmung. Nach seinem Zeitplan sollen die Gesetze bis zum Sommer vom Parlament verabschiedet sein.
Nach Angaben Scholz soll es danach keine weißen Flecken, also Branchen ohne Mindestlöhne, mehr geben. Vertreter der Union bemängeln, dass die Entwürfe über die Beschlüsse vom Juni 2007 hinausgehen.
Die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA und der DGB beantragen die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesinnenminister Schäuble lehnen die Scholz-Entwürfe wegen grundsätzlicher Bedenken ab. Sie würden "erheblich von den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses vom 18./19. Juni" abweichen, zudem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Die Bedenken sollen bis Ende März in Gutachten aufgelistet werden.
Der angestrebte Zeitplan von Bundesarbeitsminister Scholz ist spätestens jetzt hinfällig.
Die Union wendet sich darüber hinaus kategorisch gegen die Aufnahme der Zeitarbeit ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz und begründet dies mit der nahezu 100-prozentigen Tarifbindung in der Branche.
April 2008
Mai 2008
Juli 2008
16.07.08 Nach etlichen weiteren Auseinandersetzungen in der Koalition finden sich Bundesarbeitsminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Glos einen Kompromiss im Mindestlohnstreit. Das Kabinett beschließt die daraus resultierenden Entwürfe zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz. Der Streit um die Aufnahme der Zeitarbeit und um den Umgang mit schlecht dotierten Tarifverträgen geht in der Koalition unvermindert weiter.
September 2008
25.9.08 Das BMAS setzt eine Koalitionsarbeitsgruppe ein, um über die Aufnahme weiterer Branchen in das Entsendegesetz zu verhandeln. Die Union hat bereits angekündigt, die Aufnahme der Zeitarbeit in das Gesetz zu verhindern.
Oktober 2008
16.10.08 Die Große Koalition bringt die Mindestlohn-Gesetzentwürfe ins Parlament in erster Lesung ein. Mit diesen Gesetzentwürfen wird es keine allgemeine Lohnuntergrenze geben. Die Konflikte in der Koalition schwelen weiter.
November 2008
Am 03.11. gibt es eine öffentliche Anhörung. Wann und ob es in dieser Legislaturperiode es zuInkrafttreten der Mindestlohn-Gesetzentwürfe bleibt offen. Die Beschäftigten warten weiter auf Schutz vor Lohndumping.