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7. Oktober 2008

"Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,8 Prozent"

mmue./svs. BERLIN/FRANKFURT, 6. Oktober. Vom 1. Januar 2009 an soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,8 Prozent sinken. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss am Sonntag im Bundeskanzleramt verständigt. Dabei wird nach Angaben des Arbeitsministeriums der gesetzliche Beitragssatz strukturell auf 3 Prozent festgesetzt. Zusätzlich soll vorübergehend bis zum 30. Juni 2010 der Satz nochmals um 0,2 Punkte auf 2,8 Prozent gesenkt werden, um die Konjunktur zu stabilisieren.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies am Montag darauf hin, dass sie die auf eineinhalb Jahre befristete Senkung aus ihren Rücklagen von 18 Milliarden Euro finanzieren könne. Sollte sich der Satz bis 2012 auf 2,8 Prozent belaufen, wären alle Reserven einschließlich des Notgroschens in Form der Liquiditätsreserve aufgebraucht. Deshalb befürworte man die ebenfalls vereinbarte weitere Prüfung des Beitragssatzes im Jahr 2010.

Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der BA, hatte davor gewarnt, den Beitrag zu weit zu senken, da der Bund nicht mehr wie früher für Defizite der Arbeitslosenversicherung haftet. Er hilft nur mit einem Darlehen aus. Durch die dritte Beitragssenkung innerhalb von drei Jahren - von 6,5 Prozent schrittweise auf 2,8 Prozent - würden die Beitragszahler insgesamt um rund 30 Milliarden Euro entlastet, teilte die BA mit.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt befürwortete die Koalitionsvereinbarung, monierte aber, dass wegen der gleichzeitig vereinbarten Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages tatsächlich eine Mehrbelastung auf die Beitragszahler zukomme. Die Koalition habe nur "Schadensbegrenzung" betrieben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete sowohl den geplanten Einheitsbeitrag für den Gesundheitsfonds von 15,5 Prozent als auch die Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung als "in höchstem Maße unseriös". Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, warf der Regierung vor, sie mache die "Arbeitslosenversicherung zur Verfügungsmasse". Die BA könne in eine Schieflage geraten, da sich die Arbeitslosigkeit wegen der ungünstigen Konjunktur nicht positiv entwickeln könne.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

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