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Von Thomas Öchsner
Berlin - Es geht um knapp sieben Millionen Empfänger von Hartz IV und das erste große Projekt von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt: An diesem Montag hat die CDU-Politikerin ihren Gesetzesentwurf für die Neuorganisation der Jobcenter vorgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten dokumentiert die Süddeutsche Zeitung.
Warum ist eine Neuorganisation überhaupt notwendig?
In den Jobcentern und sogenannten Arbeitsgemeinschaften (Argen) versuchen Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam, passende Hilfen für Langzeitarbeitslose und deren Familien zu finden. Dabei geht es nicht nur um das Vermitteln von Jobs. Auch Zuschüsse für Unterkunft und Heizung werden dort vergeben oder etwa Schuldner und Drogensüchtige unter den Hartz-IV-Empfängern beraten. Diese enge Kooperation, die durch das Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und SozialhiLfe entstanden ist, bewertete das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig. Die Bürger hätten ein Recht darauf, klar erkennen zu können, von wem sie welche staatliche Leistungen beziehen. Die Bundesregierung musste deshalb handeln.
Was soll sich von 2011 an ändern?
Kommunen und Arbeitsagenturen sollen auf freiwilliger Basis unter einem Dach weiter zusammenarbeiten. Für die Langzeitarbeitslosen soll sich deshalb "möglichst wenig ändern", sagt von der Leyen. Ihr Wunsch: "Auch künftig soll es möglich sein, dass ein Arbeitsloser in dasselbe Jobcenter geht, in einem Raum seinen Arbeitsvermittler treffen kann und im nächsten Zimmer die Schuldnerberaterin." Im Idealfall solle weiter die Fallmanagerin für die Alleinerziehende Tür an Tür sitzen mit dem Kommunalbeamten, der die Warmmiete berechnet und sich um den Kitaplatz kümmert.
Wie sehen Anträge und Bescheide aus? Der Bürger soll von 2011 die Chance haben, an einer Stelle und auch nur einen einzigen Antrag auszufüllen. Es wird allerdings auf jeden Fall zwei Bescheide geben, einen von der Arbeitsagentur und einen von der Kommune - in einem Briefumschlag, sofern die Behörden gut miteinander kooperieren.
Wer entscheidet künftig über die Erwerbsfähigkeit?
Ob jemand arbeiten kann oder nicht, bestimmt die Arbeitsagentur, so wie bisher auch. In Streitfällen soll ein Gutachten von Medizin-Experten der jeweiligen Träger (Krankenkassen, Kommune, Arbeitsagentur und Rentenversicherung) entscheiden. Kommt es zu einem Streit darüber, wie hilfebedürftig ein Antragsteller ist, gibt es ebenfalls ein internes Schlichtungsverfahren. Kritiker der Neuorganisation warnen davor, dass die Jobsuchenden bei Konflikten zwischen den Trägern die Leidtragenden sind.
Gibt es eine gemeinsame Software?
Das ist nicht der Fall. Die BA nutzt ihre eigenen Programme, die Kommunen sollen die Daten lesen können, sofern dies notwendig ist. Generell gilt: "Beide Seiten tauschen Daten und Fakten miteinander aus. Diese praktischen Seiten der Zusammenarbeit müssen wir bewahren", sagt die Arbeitsministerin.
Steigen die Kosten?
Das Arbeitsministerium erwartet "Mehrausgaben für Personal- und Verwaltungskosten". Genaue Zahlen gibt es noch nicht. Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, sagt: "Die Arbeitsmarktpolitik wird zentralistischer, bürokratischer und teurer." Sicher ist: Wie das Ganze praktisch funktionieren und wie teuer es wird, hängt davon ab, wie gut die Leistungsträger zusammenarbeiten.
Ist mit mehr Klagen zu rechnen?
Von der Leyen hofft, dass die Klagen zurückgehen, weil die Bürger in Zukunft besser wissen, wer für was verantwortlich ist. Die Argen in Nordrhein-Westfalen rechnen mit dem Gegenteil: Sie befürchten noch mehr Klagen, weil die Betroffenen künftig womöglich gegen zwei Bescheide juristisch vorgehen müssen.
(c) Süddeutsche Zeitung GmbH, München