


An die Abgeordneten der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Debatte über die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz macht deutlich, dass Sie nach Wegen suchen, die Einführung von Mindestlöhnen im Postbereich zu verhindern. Offensichtlich soll dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass die Verabschiedung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" verzögert wird.
Die Vertreter Ihrer Fraktion sprechen von einer "sorgfältigen Prüfung".
Die Klärung der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Gesetzentwürfe ist eine Selbstverständlichkeit für alle im Bundestag vertretenen Fraktionen; dies bedarf keiner besonderen Betonung! Ihre Ankündigung jedoch legt die Vermutung nahe, dass das Gesetzt nicht geprüft sondern zerprüft werden soll.
Wenn das Briefmonopol zum 1. Januar 2008 ausläuft muss sichergestellt sein, dass der Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne ausgetragen wird. Deshalb ist eine zügige Gesetzesberatung erforderlich. Der seit längerem bekannte Zeitplan sah die Verabschiedung im Bundestag für den 8./9. November vor, um die rechtzeitige Verabschiedung am 30. November im Bundesrat zu gewährleisten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aber keine Behandlung des Themas in der nächsten Plenumswoche angekündigt.
Der Beschluss der Kabinettsklausur von Meseberg für einen Post-Mindestlohn muss umgesetzt werden. Alles andere wäre Vertragsbruch auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ich fordere Sie dazu auf, mit dafür zu sorgen, dass der Post-Mindestlohn zum 1. Januar 2008 in die Realität umgesetzt wird und die Verschleppungsstrategien für das Entsendegesetz ein Ende haben.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Pothmer
arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen