Neu verpackt statt neu geordnet
Hoffnung auf mehr Dezentralität und mehr Flexibilität bleibt weitgehend unerfüllt
Die Anforderungen an ein modernes arbeitsmarktpolitisches Instrumentarium sind klar und eindeutig. Wir müssen weg von der Fülle bis ins Detail geregelter Einzelmaßnahmen und hin zu wenigen, aber flexibel anwendbaren Instrumenten. Nur so sind die notwendigen passgenauen und individuellen Hilfen für Arbeitssuchende möglich und die dafür erforderlichen Handlungsspielräume vor Ort gegeben.
Doch wer sich erhofft hatte, dass der nun verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens in diese Richtung geht, sieht sich auf ganzer Linie getäuscht. Die bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24. November versammelte Fachkompetenz stellte Scholz ein überwiegend vernichtendes Urteil aus.
Auch die nach der Anhörung von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungen ändern nichts daran, dass die ab 2009 bestehenden Möglichkeiten hinter das zurückfallen, was wir bisher hatten.
- Insgesamt wird der geforderte flexible Einsatz von Instrumenten durch neue starre Reglementierungen (Anwendung des Vergaberechts, Begrenzung der Maßnahmedauer, Budgetierung, Weisungen) nicht vereinfacht, sondern erschwert.
- Besonders deutlich wird das bei der geplanten Nachfolgeregelung für die sehr erfolgreichen "weiteren Leistungen" für Arbeitslose im SGB II: Die geplante Freie Förderung ist kein adäquater Ersatz für die bisherigen Möglichkeiten der weiteren Leistungen. Zwar ist erfreulich, dass das ursprünglich auf zwei Prozent begrenzte Budget für die Freie Förderung auf zehn Prozent erhöht wurde. Es bleibt jedoch grundsätzlich beim Aufstockungs- und Umgehungsverbot. Das bedeutet: Die Regelinstrumente haben Vorrang vor der Freien Förderung. Davon kann erst bei Vorliegen von "Langzeitarbeitslosigkeit" abgewichen werden. Die Hilfemöglichkeiten gerade für Arbeitssuchende mit multiplen Vermittlungshemmnissen werden zukünftig durch diese Beschränkungen sehr erschwert. Statt schneller passgenauer Hilfen gibt es zukünftig Hilfe von der Stange bis die Arbeitssuchenden den Status "langzeitarbeitslos" erlangt haben. Im schlimmsten Falle müssen sie zwölf Monate auf wirksame Angebote warten.
- Durch die Herausnahme jener Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik, die durch externe Vermittler betreut werden, wird in Zukunft die Höhe der Arbeitslosigkeit erheblich manipuliert werden können. Alle jene, die über externe Trägern oder privaten Vermittler nach Arbeit suchen, werden nicht mehr für die Statistik mitgezählt, obwohl sie faktisch weiterhin arbeitslos sind. Auf der Basis der Zahlen von 2008 kann die Arbeitslosenstatistik damit innerhalb eines Jahres um rund 300.000 Personen geschönt werden.
- Der Anspruch auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses bleibt zahnlose Symbolpolitik. Die formalen Anforderungen gehen an den Bedürfnissen der Zielgruppe vollständig vorbei. Statt nachhaltig qualifiziert zu werden, sollen Jugendliche nach wie vor mit 1-Euro-Jobs abgespeist werden können. Der erforderliche Vorrang von Ausbildung vor Arbeit für Jugendliche bleibt unerfüllt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse einer IAB-Untersuchung - nur rund einem Drittel aller ALG II-BezieherInnen unter 30 Jahren gelingt der dauerhafte Ausstieg aus dem Unterstützungssystem – ist das sehr kritisch zu sehen.
- Die Rechtsstellung von ALG II-EmpfängerInnen wird weiter verschlechtert, und auch im Bereich Arbeitslosengeld I kommt es zu Verschärfungen. Wir fordern stattdessen ein Wunsch- und Wahlrecht für Hilfebedürftige und grundsätzlich aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Leistungskürzungen. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände kommen die geplanten Verschärfungen der Missachtung der Bürgerrechte von Hilfebedürftigen gleich.
- Dem Bundesministerium für Arbeit (BMAS) wird der direkte Durchgriff per Verordnung auf die Instrumente eröffnet. Dadurch kann es die Arbeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter jederzeit steuern und regulieren und getroffene Zielvereinbarungen unterlaufen. Die Erfahrungen lassen befürchten, dass das BMAS diese Selbst-Ermächtigung dazu nutzen wird, Handlungsspielräume vor Ort einzuschränken.
- Die ausschließliche Organisation der Weiterbildung über Bildungsgutscheine führt zur strukturellen Benachteilung von Geringqualifizierten, Älteren, Alleinerziehenden, MigrantInnen und Menschen mit Behinderungen. Das sind ausgerechnet die Gruppen, die besonders auf Qualifizierung angewiesen sind, damit sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
- Berufsqualifizierende Sprachkurse für MigrantInnen werden nahezu unmöglich; lediglich Kurse, die dem allgemeinen Spracherwerb dienen, sollen in Zukunft noch angeboten werden können. Das erschwert die Integration von qualifizierten MigrantInnen, die sehr spezielle Sprachdefizite haben und von schulmüden Jugendlichen, die nur mit einer Mischung von Praxis und Theorie wieder Lust am Lernen bekommen.
- Mit der Job-Rotation wird ein Instrument abgeschafft, das einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Betrieben und zur Qualifikation von Arbeitslosen hätte leisten können. Das läuft allen Notwendigkeiten zur Ausweitung der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens diametral entgegen.