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Mindestlohn

22. Januar 2009

Mindestlöhne mit Löchern und Falltüren

2006 mussten fast 6,6 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor arbeiten. Nahezu 2 Millionen Menschen haben 2006 sogar für Bruttostundenlöhne unter 5 Euro gearbeitet. Von den Maßnahmen, die die Koalition nun verabschiedet hat, profitieren höchstens ein Viertel der fast 7 Millionen von Niedriglöhnen betroffenen Menschen. Das ist zu wenig.

Deutschland braucht eine generelle Lohnuntergrenze und die Möglichkeit für darüber liegende Branchenmindestlöhne in allen Branchen. Es reicht also nicht aus, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur für weitere sechs Branchen geöffnet wird, um tarifliche Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu machen. Nicht aufgenommen wurde die Zeitarbeit mit rund 700.000 Beschäftigten. Ohne Schutz bleiben auch hundertausende Beschäftigte in anderen Branchen wie der Gastronomie und der Fleischerei, die ebenfalls von Niedrigstlöhnen gefährdet sind oder bereits zu Dumpinglöhnen arbeiten. Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, die Festsetzung von Mindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen und auch für regionale Tarifverträge zu ermöglichen.

In den Gesetzentwürfen der Bundesregierung sind außerdem Bestimmungen enthalten, die den Schutz vor Niedrigstlöhnen in großem Umfang durchlöchern. Lohndumping bleibt weiterhin Tür und Tor geöffnet, da im Mindestarbeitsbedingungengesetz ein Vorrang für bestehende Tarifverträge vorgesehen ist. Damit wird die Friseurin in Sachsen auch weiterhin mit 3€ pro Stunde abgespeist. Im Entsendegesetz bekommt der Tarifausschuss eine Vetomöglichkeit. Die Spitzenorganisation der Arbeitgeber kann so tarifliche Mindestlöhne verhindern, die von den Sozialpartnern in der Branche vereinbart wurden.

Wir fordern, diese Löcher umgehend zu schliessen und einen zuverlässigen Schutz von Niedrigstlöhnen in Deutschland sicherzustellen. Dazu haben wir in Form von Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung konkrete Vorschläge gemacht:

  • Wir wollen die Aufnahme aller Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Eine Beschränkung auf Tarifverträge einzelner Branchen ist weder europarechtlich geboten noch inhaltlich gerechtfertigt.
  • Wir schlagen die Einrichtung einer Mindestlohnkommission nach dem Vorbild der Low-Pay Commission in Großbritannien vor. So wird die Höhe der Mindestlöhne unter Beteiligung von Wissenschaft und Forschung und umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen erarbeitet.
  • Wir wollen eine generelle Lohnuntergrenze einziehen, die von der Mindestlohn-Kommission festgelegt wird. Mit einer solchen untersten Grenze wird zukünftig Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert.
  • Wir wollen die Einführung von branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen ermöglichen, die über der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen. So können Mindestarbeitsentgelte für einzelne Wirtschaftszweige bundesweit oder regional auch oberhalb der Lohnuntergrenze festgesetzt werden und allgemeine Gültigkeit erhalten.
  • Wir wollen die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von regionalen Tarifverträgen durch die zuständigen Landesbehörden, um die Tariftreueregelungen bei öffentlicher Auftragsvergabe in den Bundesländern auch weiterhin effektiv anwenden zu können und Lohndumping und bodenlosen Unterbietungswettbewerb bei der Ausführung öffentlicher Aufträge so zu verhindern.
  • Das Vorrangprinzip für bestehende Niedrigstlohntarifverträge und die Vetomöglichkeit für die Spitzenorganisation der Arbeitgeber wollen wir ersatzlos streichen.

Wir meinen es Ernst mit dem Schutz vor Lohnarmut. Wenn die große Koalition ebenfalls ernsthaft am Schutz vor Lohndumping interessiert ist, muss sie die Falltüren und Löcher in ihren Gesetzentwürfen schließen und diesen Änderungen zustimmen.

Zusätzliche Information

Änderungsanträge der Grünen Bundestagsfraktion