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Hintergrund
Seit 2005 werden Leistungen des Dritten Sozialbuches wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld I oder das Kurzarbeitergeld mithilfe der so genannten Sozialversicherungspauschale berechnet. Die Sozialversicherungspauschale wird vom jeweiligen Bruttoentgelt abgezogen, um so das Nettoentgelt zu bestimmen, auf dem das Arbeitslosengeld und die anderen Lohnersatzleistungen basieren. Das bedeutet: Je höher die Sozialversicherungspauschale, desto geringer fallen das Arbeitslosengeld und die anderen Lohnersatzleistungen aus. Die Pauschale orientiert sich in ihrer Höhe am Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen und liegt seit ihrer Einführung unverändert bei 21 Prozent.
Problem
Im Gegensatz zur Pauschale haben sich die realen Beiträge zu den Sozialversicherungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Diese lagen 2006 bei durchschnittlich knapp 21,5 Prozent und damit oberhalb der Pauschale. Seitdem ist jedoch ein gegenteiliger Trend eingetreten, der dazu geführt hat, dass die Pauschale kontinuierlich oberhalb des tatsächlichen durchschnittliche Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen lag.
2008 betrug dieser durchschnittlich 20,37 Prozent, seit Beginn des Jahres 2009 liegt er wegen der Einführung des Gesundheitsfonds einheitlich bei 20,525 Prozent. Am 01. Juli 2009 sinkt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben weiter auf einheitlich 20,225 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt werden betroffene Leistungsbezieher um nahezu 0,8 Prozent mehr zu Kasse gebeten als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer.
Davon betroffen sind neben Arbeitslosengeld-I-Empfängern und Kurzarbeitern auch Ältere, Gründer und Altersteilzeiter. Dies sind bundesweit aktuell mindestens 1,7 Millionen Menschen[1]. Ihre Zahl steigt zurzeit wegen der wachsenden Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit rapide.
Bundesregierung: Kein Anlass zur Änderung
Trotzdem sieht die Bundesregierung keinen Anlass gegeben, die Sozialversicherungspauschale zu senken. Sie will weiter abkassieren und das ausgerechnet bei denen, die durch die Krise besonders hart betroffen sind und die sowieso zu knapsen haben, um über die Runden zu kommen
Die Bundesregierung begründet ihre Haltung mit Hinweis auf die entbürokratisierende Wirkung der Pauschale. Diese entfalte sie vor allen Dingen deshalb, weil sie seit 2005 unverändert gilt. Überdies führt die Bundesregierung an, dass 2006 bei einer gegenteiligen Ausgangslage auch auf die Erhöhung der Pauschale verzichtet wurde.
Grüne: Pauschale muss runter
Beide Argumente sind aus grüner Sicht nicht stichhaltig. Auch eine Pauschale, die der erleichterten Berechnung von Leistungen dient, muss sich an den tatsächlichen Grundlagen orientieren. Das bedeutet nicht, dass jede geringfügige Änderung nachvollzogen werden muss. Ebenso wie 2006 auf eine Erhöhung der Pauschale verzichtet wurde, war es legitim, im umgekehrten Fall 2007 auf eine sofortige Minderung zu verzichten.
Seitdem liegt die Pauschale aber kontinuierlich (wenn auch in der Höhe schwankend) oberhalb der tatsächlichen durchschnittlichen und ab 2009 vereinheitlichten Arbeitnehmerbeiträgen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Senkung der Pauschale mehr als angebracht. Eine Differenz von demnächst fast 0,8 Prozent zulasten der Leistungsempfänger ist nicht gerechtfertigt, eine Senkung auf mindestens 20,5 Prozent zum 01. Juli 2009 überfällig.
Eine Senkung der Pauschale in dieser Höhe würde beispielsweise für einen Arbeitslosen, der zuvor ein Bruttoeinkommen von 2000 Euro bezogen hat, im Jahr 72 Euro mehr bedeuten. Lebt ein Kind im Haushalt des Arbeitslosen, beliefe sich das jährliche Mehr auf über 83 Euro. [2]
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der politischen Konsequenz. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde unter Leugnung der sich bereits im letzten Herbst manifestierenden Krise extrem abgesenkt. Diese Entscheidung haben wir Grünen kritisiert, die Bundesregierung hat aber auf ihrem Kurs bestanden. Die Senkung muss im diesem Falle aber dann auch allen zugute kommen. Der Ausschluss von Arbeitslosen, Kurzarbeitern und Gründern muss aufhören.
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[1] Stand Dezember 2008. Die Zahl liegt aktuell wahrscheinlich um einiges höher, eine genauere Angabe kann zurzeit jedoch nicht gemacht werden, da
a) der konkrete Bestand an Kurzarbeitern erst mit mehrmonatiger Verzögerung in den Statistiken der Bundesagentur erfasst wird.
b) bei in Altersteilzeit befindlichen Personen nur jene betroffen sind, die vor dem 1. Juli 2004 in Altersteilzeit gingen. Ihre Zahl ist nicht genauer zu beziffern. Aus diesem Grund werden sie in dieser Darstellung generell außen vor gelassen, auch wenn sie betroffen sind.
[2] Berechnet für einen Single (Steuerklasse 1) ohne Kind. Nach den derzeitigen Konditionen kann er mit einem monatlichen Arbeitslosengeld von 779,10 Euro rechnen, die Absenkung der Pauschale um ein halbes Prozent erhöhte den Satz um 6,24 Euro pro Monat. Berechnet für einen Haushalt mit Kind stiege das monatliche Arbeitslosengeld um einen Betrag von 6,96 Euro.
Zum Weiterrechnen: http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2009#ergebnisse