Brigitte Pothmer, MdB

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Antrag

25. März 2009

Leiharbeit reformieren: Gleiche Bezahlung, gleiche Behandlung

In den letzten Jahren hat die Leiharbeit in Deutschland erheblich zugenommen. Grund dafür sind u.a. die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die von der rotgrünen Bundesregierung 2003 vorgenommen wurden.

Mit der Reform der Leiharbeit wurden auch neue Chancen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für Arbeitslose geschaffen. Gleichzeitig sind seit der Reform jedoch vermehrt Fälle von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung bekannt geworden. Dabei handelt es sich um Lohndumping, die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und den gezielten Ersatz von Stammbelegschaften durch LeiharbeitnehmerInnen. Diese Entwicklung können wir nicht gutheißen.

Die Attraktivität von Leiharbeit soll sich ihrer hohen Flexibilität insbesondere bei der kurzfristigen Bewältigung von Auftragsspitzen speisen. Sie soll nicht länger dazu benutzt werden können, um Standrads zu unterlaufen.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss darum noch einmal verändert werden. Unsere wichtigsten Forderungen lauten:

  • gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung ab dem ersten Tag
  • eine Prämienzahlung wie in Frankreich, die das besondere Arbeitsmarktrisiko von LeiharbeitnehmerInnen ausgleicht
  • ein Mindestlohn für die Leiharbeit
  • ein Branchenfonds für Weiterbildung
  • die Einführung einer Genehmigungspflicht für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

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