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Arbeitslosengeld I

25. Juni 2009

Viel Lärm um (fast) nichts

Das Problem liegt auf der Hand: Immer mehr Menschen in flexiblen und eher kurzfristig angelegten Beschäftigungsverhältnissen zahlen zwar in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommen aber trotzdem kein Arbeitslosengeld I, wenn sie arbeitslos werden. Davon betroffen sind viele. In den ersten fünf Monaten des Jahres sind 1,8 Millionen Menschen arbeitslos geworden. Mehr als jeder vierte war sofort auf Arbeitslosengeld II angewiesen.

Die Arbeitslosenversicherung ist immer noch am Normalarbeitsverhältnis orientiert und berücksichtigt unterbrochene Erwerbsverläufe und unterschiedliche Beschäftigungsformen nur unzureichend.

Die jetzt beschlossene Regelung sollte Abhilfe schaffen. Aus grüner Sicht stellt sie aber lediglich einen ersten Schritt dar. Die Regelung ist insgesamt in ihrer Ausgestaltung zu halbherzig und restriktiv. Das hat auch die Anhörung ergeben: 80 bis 90 Prozent der Betroffenen werden nicht erreicht.

  • So wird die Verdienstobergrenze von rund 30.000 Euro pro Jahr Viele auch weiterhin vom Bezug von Arbeitslosengeld ausschließen, obwohl sie hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Durch die zudem beschlossene überwiegende Berücksichtigung von bis zu 6-wöchigen Beschäftigungsverhältnissen werden ebenfalls viele BeitragszahlerInnen vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Darüber hinaus werden mit dieser Regelung falsche Anreize für die Verkürzung von Beschäftigungsverhältnissen gesetzt.

Wir Grünen haben bereits 2007 einen weitergehenden Vorschlag zur besseren Absicherung von kurzfristig Beschäftigten und ProjektmitarbeiterInnen gemacht. Wir wollen unabhängig vom Einkommen alle Beschäftigten einbeziehen, die in befristeten und häufig wechselnden Jobs arbeiten und die bisher wegen zu geringer Beitragszeiten im Rahmen der Zweijahresfrist ohne Leistungen geblieben sind.

Nach unserer Vorstellung soll Arbeitslosengeld bereits dann gezahlt werden, wenn innerhalb der bestehenden 2-Jahres-Frist mindestens vier Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Aus dieser Beitragszahlung ergibt sich ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer steigt mit der Dauer der Beitragszahlung an und mündet in die geltende Staffelung der Bezugszeiten.

Unseren Vorschlag haben wir auch als Antrag in den Bundestag eingebracht. Gegen die Stimmen von SPD, Union und FDP konnten wir uns damit jedoch nicht durchsetzen. An unserem Ziel halten wir aber weiter fest.

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