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Kurzarbeit

25. Juni 2009

Koalition verschlimmbessert Kurzarbeit

Seit Beginn der Krise wurde der Bezug von Kurzarbeitergeld enorm erleichtert. Die Betriebe können auch länger als bisher mit Kurzarbeitergeld rechnen, denn die ursprüngliche maximale Laufzeit von 12 Monaten wurde mittlerweile auf 24 Monate ausgeweitet. Das haben wir Grünen immer unterstützt. Auch weitere Vergünstigungen bei den Sozialabgaben für Betriebe, die ihre MitarbeiterInnen während der Kurzarbeit qualifizieren haben wir befürwortet. Nun aber haben Union und SPD diese Ansätze in weiten Teilen wieder zunichte gemacht.

Qualifizierungsanstrengungen werden nachlassen

Die vollständige Befreiung der Betriebe von den Sozialversicherungsbeiträgen war bisher an die Bedingung geknüpft, dass die Betriebe ihre kurzarbeitenden Arbeitnehmer qualifizieren und weiterbilden. Diese Bedingung entfällt in Zukunft ab dem 7. Monat Kurzarbeitergeld. Das wird dazu führen, dass Betriebe alle Planungen für Qualifizierung und Weiterbildung umgehend wieder einstellen. Das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung bestätigt.

Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen ist das falsche Signal. Die Krise wird als Chance für mehr Weiterbildung vertan, die Betriebe werden nicht mehr dazu angeregt, Initiative zu ergreifen und etwas gegen den Fachkräftemangel zu tun.

Vorzugsbehandlung für "Mehrfach-Betriebsinhaber"

Gleichzeitig haben Union und SPD in einer Nacht- und Nebelaktion eine weitere Änderung durchgesetzt: Zukünftig werden allen Betrieben eines Arbeitgebers die gesamten Sozialbeiträge auf Kurzarbeit erlassen, wenn auch nur in einem der Betriebe seit mindestens sechs Monaten kurzgearbeitet wurde. Neu hinzukommende Betriebe des Arbeitgebers bekämen dann bereits ab dem ersten Tag der Kurzarbeit die Sozialbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe erstattet.

Diese Vorzugsbehandlung von großen Arbeitgebern lehnen wir Grünen ab. Auch der DGB rechnet mit "unkalkulierbaren und riesigen Mitnahmeeffekten" durch diese Maßnahme. Die Zeche zahlt die Gesamtheit der Beitragszahler und –zahlerinnen, also auch die große Masse der kleinen Firmen, die nur aus einem Betrieb bestehen und deshalb das jetzt geschaffene Privileg nicht in Anspruch nehmen können.

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