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TOP 57 Kommunale Betreuung bei der Grundsicherung für Arbeit sicherstellen
Antrag der FDP (Drs. 16/9339)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Ende der Wahlperiode hat die FDP wieder einmal in ihrer politischen Resterampe gewühlt und einen Antrag hervorgezogen, an dem der Zahn der Zeit bereits ordentlich genagt hat.
Denn Ihr Antrag, Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist überholt. Er berücksichtigt überhaupt nicht, dass wir es bei der Trägerschaft in der Grundsicherung mit einer vollkommen anderen Problemlage zu haben als noch vor einem Jahr.
Ich muss Sie daran vielleicht erinnern, dass die Unionsfraktion die Frage der Jobcenter im Frühjahr vor die Wand gefahren hat. Von einer Absicherung der Trägerschaft im Grundgesetz sind wir entfernter denn je. Und das bringt nicht nur die Arbeitsgemeinschaften in enorme Schwierigkeiten, sondern natürlich auch die Optionskommunen, die Ihnen ja immer so besonders am Herzen liegen.
Kolleginnen und Kollegen,
Hauptleidtragende dieses Desasters aber sind die Arbeitssuchenden. Ich rede hier von aktuell 6,74 Millionen direkt und indirekt betroffenen Bürgern. Ihnen blühen ein organisatorisches Chaos, Ansprechpartner, die oft auf dem Sprung in einen anderen Job sein werden, und der Gang von Pontius zu Pilatus auf der Suche nach finanzieller und anderer Unterstützung.
Das ist der eigentliche Skandal, über den wir hier reden müssen.
Mit fadenscheinigen Argumenten hat sich die Unionsfraktion im Bundestag gegen sämtliche Ministerpräsidenten der Union, gegen Angela Merkel und gegen das Präsidium der CDU gestellt. Es spricht Bände über die innere Verfassung der Union, dass die Fraktion sich damit durchsetzen konnte. Die Union hat dadurch einen Kompromiss torpediert, der nach langen Verhandlungen von allen Fraktionen und Ebenen getragen wurde. Dieser Kompromiss hätte immerhin für eine Grundlage bei der Trägerschaft im SGB II gesorgt, auf der hätte weitergearbeitet werden können.
Meine Damen und Herren,
Sie können mir glauben, dass auch wir Grünen genügend Kritik an den geplanten Zentren für Arbeit haben. Aber wir standen und stehen zu einer Grundgesetzänderung, die sowohl die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen als auch rein kommunale Lösungen gesichert hätte.
Das wäre die Grundlage gewesen, auf der wir für weitere Verbesserungen gestritten hätten. Das sind vor allen Dingen:
Dank der Union stehen wir jetzt aber mit gänzlich leeren Händen da. Ohne eine Grundgesetzänderung werden die Arbeitsgemeinschaften sukzessive auseinander fallen, da Verträge auslaufen und Liegenschaften nicht mehr gemeinsam genutzt werden können. Ab 2011 ergibt sich dann automatisch eine getrennte Trägerschaft zwischen Bundesagentur und Kommunen. Das bedeutet das Ende der Leistungen aus einer Hand und eine schlechtere Betreuung der Langzeitarbeitslosen.
Aber auch die reine kommunale Trägerschaft, wie FDP und Teile der Union sie fordern, bedarf einer Grundgesetzänderung. Allen, die mit einer einfachgesetzlichen Lösung liebäugeln, will ich es noch einmal ganz deutlich sagen. Damit wäre – unter der Voraussetzung der Bundesrat stimmt dem zu – lediglich eine Aufgabenübertragung an die Länder möglich. Diese Lösung würde das Ende der Bundesverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit bedeuten. Die Folgen und den Streit um die finanziellen Lastenverteilungen können Sie sich sicherlich alle lebhaft ausmalen.
Meine Damen und Herren,
beide Aussichten können mich nicht zufrieden stellen, denn beide sind nicht im Sinne der Arbeitssuchenden. Deren Interessen haben die Verursacher dieser Situation völlig aus den Augen verloren. Das ist armselig und einer Fraktion im Deutschen Bundestag unwürdig.