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6. Juli 2009

Zuständigkeiten in der Atomaufsicht vereinheitlichen und bündeln!

Die föderale Organisation der Zuständigkeiten für den Atombereich in Deutschland dient nicht der Entschärfung der Sicherheitsrisiken. Das Labyrinth muss aufgelöst werden.

1. Das Wirrwarr bezüglich der Zuständigkeiten in der Gesetzgebung und der Aufsichten für den Betrieb von Atomanlagen ist sicherheitspolitisch und –technisch kontraproduktiv. Die Anzahl der Verordnungen, Gesetze und der damit befassten Behörden ist fast unüberschaubar.  (Zunächst sind die Betreiber für die Sicherheit eines AKW zuständig – die jeweilige Landesbehörde kontrolliert als Atomaufsicht – die Gesetzgebung für Atomanlagen liegt jedoch beim Bund. Außerdem sind auch noch diverse Kommissionen und Sachverständigenräte befasst ).

2. Das Anliegen des Bundesumweltministers, die Atomaufsicht für alle 17 deutschen Atomkraftwerke von den Ländern auf den Bund zu übertragen, ist richtig.
- Damit würde die fachliche Kompetenz gebündelt und das System der Atomaufsicht vereinheitlich.
- Bei einer weiter abnehmenden Zahl von Reaktoren werden die Länder immer weniger in der Lage sein, über die notwendige Bandbreite fachkundiges Personal dafür zur Verfügung zu stellen.
- Auf diese Weise ließe sich auch eine der derzeitigen Subventionen der AKW-Betreiber abschaffen. Die Kosten der bisherigen Bundesausicht und der Sachverständigentätigkeit der GRS würden umlagefähig, d.d. die Betreiber und nicht länger die Steuerzahler müssten für sie aufkommen.

3. Die Beweislast für die Sicherheit eines AKW muss umgekehrt werden. Die aktuellen Störfälle zeigen erneut, dass die bestehende Regelung, nach der der Staat nachweisen muss, dass eine Anlage unsicher ist, untauglich ist. Vielmehr müssen die Betreiber verpflichtet werden, die Sicherheit eines Kraftwerks zu beweisen. Damit würde auch das Problem möglicher Schadenersatzforderungen der Stromversorger beim Stillstand ihrer Kraftwerke, nicht mehr greifen; das würde den Druck der Betreiber auf die Atomaufsicht reduzieren.

WICHTIG:
Das aktuelle Beispiel Niedersachsen: Landesumweltminister Sander, der langjährig das Krisenmanagement in der Asse nicht bewältigt hat, muss jetzt in seiner Funktion als Zuständiger für die Atomaufsicht die vom BfS ausgearbeitete Strahlenschutzordnung, die als Notfallplan für die Sanierung des maroden Atommülllagers gilt, prüfen. Die föderale Aufteilung der Zuständigkeit macht damit den Bock zum Gärtner.

Zusätzliche Information

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