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Seit die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im März 2009 den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss ohne Vorwarnung gekippt hat, hat sich in der Frage der Neuorganisation der Trägerschaft nichts bewegt. Daran ändert auch der Beschluss der neuen Bundesregierung, zur getrennten Trägerschaft zurückkehren zu wollen, nichts.
Schwarz-Gelb hat sich, um eine Verfassungsänderung zu umgehen, ins politische Abseits manövriert. Das hat zuletzt noch einmal die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder deutlich gemacht. Alle Beteiligten wissen, dass die getrennte Trägerschaft mehr Kosten, mehr Bürokratie und mehr Klagen bei weniger Hilfe für die Arbeitssuchenden bedeuten würde. Anhaltender Ärger zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen ist bei der Leistungsberechnung und der Hilfegewährung vorprogrammiert.
Aber auch Union und FDP können mit ihrem eigenen Beschluss nicht zufrieden sein. Ausgerechnet die beiden Parteien, die über Jahre das Hohelied der kommunalen Alleinregie in der Grundsicherung gesungen haben, wollen nun den kommunalen Einfluss radikal reduzieren.
Die Bundestagsfraktion der SPD hat nun die ursprünglich ausgehandelten Gesetzentwürfe vom März in den Bundestag eingebracht. Mit ihnen wird vor allem die weitere Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen über eine Verfassungsänderung abgesichert. Die SPD kann nicht damit rechnen, dass Union und FDP diesem Vorhaben zustimmen. Die SPD will keinen Kompromiss erzielen, sondern der Bundesregierung den Schwarzen Peter zuspielen. In der Sache bringt die Initiative der SPD null Fortschritt.
Um das zu ändern, wollen wir Grünen mit einem eigenen Vorschlag in die Debatte gehen. Wir werden – vorbehaltlich des Fraktionsbeschlusses - parallel zur SPD einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der neben der Absicherung der Jobcenter auch die Ausweitung der Option zum Inhalt hat. Letztere ist nicht nur grüne Beschlusslage, sondern vor allem auch ein Schritt in Richtung Union und FDP, die beide im Grundsatz für mehr kommunalen Einfluss in der Grundsicherung stehen.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat am 26.11.09 während einer Plenardebatte klar gesagt, dass die Ausweitung der Optionslösung in Zusammenhang mit der Absicherung der Jobcenter Grundlage für die Zustimmung der Unionsländer ist. Er hat zugesagt, einen solchen Vorschlag im Bundesrat zu unterstützen und dafür in der Union zu werben.
Darauf reagieren wir mit unserem Gesetzentwurf. Gemeinsam mit uns Grünen können Union, FDP und SPD im Bund und in den Ländern die Hilfe aus einer Hand erhalten. Das ist mit Jobcentern und Optionskommunen möglich. Beide Modelle sichern wir mit unserem Vorschlag langfristig ab.
Voraussetzung dafür ist, dass Union und SPD ihre jeweilige Maximalforderung aufgeben und sich aufeinander zubewegen. Nur so kommt Bewegung in die festgefahrene Situation und nur so können sich die Träger der Grundsicherung wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: Arbeitssuchenden zu helfen. Zugleich eröffnet die grüne Initiative den Kommunen Wahlfreiheit: Jede kann entscheiden, welche Lösung – Jobcenter oder Alleinregie – am besten zu ihr passt.