

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat einen folgenschweren Beschluss für die rund 6,5 Millionen Arbeitslosengeld II-BezieherInnen gefasst. Sie will die Jobcenter aufzulösen und die Betreuung von Arbeitssuchenden zukünftig wieder in getrennter Trägerschaft durchführen. Die Agenturen für Arbeit wären dann für die berufliche Wiedereingliederung und für die Auszahlung des Arbeitslosengelds II zuständig, die Kommunen für soziale Komponenten wie Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung und für Miet- und Energiezahlungen.
Damit hat sich Schwarz-Gelb nicht nur für die schlechteste aller möglichen Lösungen für die Hilfebedürftigen im Arbeitslosengeld II entschieden, damit konterkarieren Union und FDP auch ihre selbst gesteckten Ziele. Im Koalitionsvertrag geben sie an, Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden bzw. so schnell wie möglich überwinden, die kommunalen Handlungsspielräume erweitern und eine bürgerfreundliche Verwaltung ohne unnötige Doppelarbeit schaffen zu wollen. Alle diese Ziele werden mit dem Modell der getrennten Trägerschaft verfehlt.
Wir Grüne sind der festen Auffassung, dass das Prinzip der Leistung aus einer Hand erhalten bleiben muss. Wir sind nicht bereit, den Weg von Schwarz-Gelb in die sozialpolitische Steinzeit der getrennten Trägerschaft mitzugehen. Deshalb schlagen wir eine Änderung des Grundgesetzes vor, die ein dezentrales und bürgerfreundliches Hilfesystem ermöglicht. Die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur und Kommune werden dadurch dauerhaft ermöglicht und alle diejenigen Kommunen, die die Aufgaben der Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine wahrnehmen wollen, sollen dies in Zukunft dauerhaft tun können. Nicht nur die 69 bisherigen Kommunen könnten damit dauerhaft optieren, auch weiteren Kommunen eröffnen wir damit die Möglichkeit der alleinigen Trägerschaft (ohne die BA).
Mit diesem Vorschlag senden wir auch ein Signal an die unionsregierten Länder und an die Union im Bundestag. Sie haben sich traditionell für eine kommunale Trägerschaft eingesetzt. Unseren Vorschlag sollten sie ernsthaft prüfen und unterstützen. Bereits jetzt ist klar, dass die Vorschläge der Arbeitsministerin zur getrennten Trägerschaft nicht die volle Unterstützung der Länder finden und mindestens bis Mitte 2010 für Dauerstreit und Unsicherheit vor Ort führen werden.
Die wichtigsten Fragen sind ungeklärt, weitere Konflikte vorprogrammiert. Eine Lösung ist das nicht. Eine echte Lösung kann nur eine Verfassungsänderung bringen, mit der die Jobcenter abgesichert und die Option ausgeweitet werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich einhellig für eine Weiterführung der Arbeitsgemeinschaften und ihre Absicherung durch eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.