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Grüne Grundsicherung
Grüne Grundsicherung - Solidarität und Hilfe für alle
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss neben dem bloßen materiellen Überleben auch die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, und zwar für alle. Deshalb fordern wir, dass das Arbeitslosengeld II neu berechnet werden muss. Für einen alleinstehenden Erwachsenen muss die Regelleistung sofort auf mindestens 420 Euro angehoben und in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Für Kinder und Jugendliche müssen eigenständiger Regelsätze ermittelt werden, die ihren tatsächlichen entwicklungsbedingten Bedarf decken.
Anders als CDU und SPD verstehen wir unter Arbeitsmarktpolitik nicht lediglich die Verwaltung von Arbeitslosigkeit. EDV-Masken, Scheinangebote und Sanktionsdrohungen, deren Verschärfung Ministerin von der Leyen jetzt fordert, helfen Arbeitsuchenden nicht weiter. Stattdessen brauchen wir qualifizierte, maßgeschneiderte und umfassende Hilfen. Das Ziel: den Betroffenen dauerhaft ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Hilfe aus einer Hand erhalten
Gegen allen Expertenrat will die Bundesregierung die Jobcenter abschaffen und mit Arbeitsagentur und Kommune wieder zwei getrennte Ansprechpartner für Arbeitssuchende schaffen. Hilfe aus einer Hand - also die enge Verknüpfung und Abstimmung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen ist aber die Basis für die erfolgreiche und andauernde Integration der Betroffenen. Um dieses Prinzip zu bewahren, haben wir Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, der neben der Absicherung der Jobcenter auch die Ausweitung der Option zum Inhalt hat.
Rechte der Arbeitssuchenden stärken
Die schematische Fallbearbeitung muss einem qualifizierten und individuellen Fallmanagement weichen. Die Hilfebedürftigen müssen zukünftig das Recht haben, zwischen Maßnahmen zu wählen. Eigene Vorschläge der Hilfebedürftigen müssen Priorität in der Hilfeplanung haben. Statt jährlich 1 Milliarde Euro für meist sinnlose Ein-Euro-Jobs auszugeben, muss dieses Geld in die schulische und berufliche Qualifikation Arbeitsuchender fließen. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch Sanktionenangetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Wahlrecht nicht Rechnung getragen, dürfen keine Sanktionen verhängt werden (Sanktionsmoratorium). Bei allen Trägern des SGB II müssen in Zukunft unabhängige Ombudsstellen eingerichtet werden, die in Konfliktfällen zwischen Hilfebedürftigen und Trägern vermitteln.
Individueller Anspruch auf Hilfe
Gegenseitige, finanzielle Abhängigkeit wird im ALG II innerhalb der Bedarfgemeinschaften zementiert. Wir sind der Auffassung, dass die Grundsicherung langfristig vollständig individualisiert werden muss. Dieser Prozess muss von der Individualisierung anderer Systeme wie der Einkommensteuer sowie der Kranken- und Rentenversicherung begleitet werden. Ein erster Schritt der Individualisierung im ALG II könnte es sein, bei der Anrechnung des Partnereinkommens zusätzliche Freibeträge zu verankern, wenn hilfebedürftige Menschen zuvor erwerbstätig waren. Eine Frau, die 30 Jahre erwerbstätig war, dann arbeitslos wird und auf ALG II angewiesen ist, wäre dadurch weniger vom Einkommen ihres Mannes abhängig und könnte auch bei Bezug von ALG II einen Teil ihrer Selbständigkeit bewahren.
Zuverdienste
Ohne Mindestlöhne ist die Anhebung der Zuverdienste nur eine Subventionierung von Unternehmen, die Niedrigstlöhne zahlen. Der Niedriglohnsektor würde weiter wachsen und die Löhne müssten durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden. Wir brauchen daher ein verbindliche Lohnuntergrenze und flächendeckende Mindestlöhne. Mit dem grünen Progressivmodell wollen wir außerdem die Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich radikal absenken, damit mehr Netto von kleinen Einkommen bleibt. Eine Verbesserung der Zuverdienste muss vor allem zusätzliche Handlungsspielräume für diejenigen eröffnen, die z.B. als Alleinerziehende nicht ohne weiteres in der Lage sind, einen Vollzeitjob auszuüben.
Sozialer Arbeitsmarkt
Bereits 2007 wurde davon ausgegangen, dass 400 000 Menschen in Deutschland einen Platz im Sozialen Arbeitsmarkt benötigen. Wegen der aktuellen Arbeitsmarktkrise dürfte diese Zahl heute noch höher liegen. Sie brauchen einen Sozialen Arbeitsmarkt, also längerfristig öffentlich geförderte Beschäftigung. Daher haben wir Grünen schon 2006 die Ausweitung der Beschäftigung im Dritten Sektor und die Förderung von Beschäftigung in Integrationsfirmen gefordert Getreu dem Motto "Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren", haben wir vorgeschlagen, dafür die passiven Leistungen des Arbeitslosengeld II (Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, u.Ä.) in ein Arbeitsentgelt umzuwandeln. Wir brauchen endlich ein Umsteuern beim Sozialen Arbeitsmarkt und die Einführung des so genannten "Passiv- Aktiv-Transfers".