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Seit 2009 tut sich für Privatversicherte eine Armuts- und Schuldenfalle auf, wenn sie Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ihr Versicherungsbeitrag wird nur zu einem kleinen Teil übernommen. Das wollen wir ändern – durch die generelle Absenkung des Beitrags für Arbeitssuchende in den privaten Krankenkassen.
Keine Besserstellung von privaten Krankenkassen
Seit Januar 2009 können Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II beantragen, nicht mehr wie zuvor in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Sie bleiben in der privaten Krankenversicherung (PKV), häufig im sogenannten Basistarif. Werden sie hilfebedürftig, beträgt die monatliche Prämie für die PKV aber immer noch rund 290 Euro.
Jeden Monat fehlen 180 Euro
Das Jobcenter darf den Betroffenen aber nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags zahlen, der für gesetzlich versicherte Hilfebedürftige geleistet wird. Derzeit sind dies rund 125 Euro pro Monat. Zusammen mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung resultiert daraus für hilfebedürftige Privatversicherte eine "Finanzierungslücke" von monatlich rund 180 Euro.
Pest oder Cholera
Den Betroffenen bleibt dann nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder sie bezahlen die Differenz aus ihrem monatlichen Regelsatz in Höhe von 359 Euro. Dann bleibt ihnen aber nur noch die Hälfte des dafür vorgesehenen Betrags zum Leben. Der monatliche Bedarf für Nahrung, Bekleidung und alle anderen notwendigen Ausgaben kann dann nicht einmal annähernd gedeckt werden. Oder sie entscheiden sich dafür, die Differenz nicht zu zahlen, und verschulden sich somit bei ihrer Krankenversicherung. Ihr beruflicher Neustart wird dann durch einen Schuldenberg und einen löchrigen Versicherungsschutz belastet. Beide Alternativen sind unzumutbar.
Keine Privilegierung der PKV
Der neue Bundesgesundheitsminister Rösler hat kürzlich angedeutet, wie er sich die Problemlösung vorstellt: Der PKV soll zukünftig auf Kosten der SteuerzahlerInnen der volle Beitrag überwiesen werden. Das lehnen wir Grüne ab. Es ist nicht einzusehen, warum die PKV mehr als doppelt so viel Geld für den Versicherungsschutz eines Arbeitssuchenden überwiesen bekommen soll wie die GKV, zumal beide die gleiche Leistung für die Versicherten erbringen. Röslers Lösung wäre eine Subventionierung der PKV durch die Hintertür.
Wir wollen die Gleichbehandlung von GKV und PKV. Der Tarif für Arbeitssuchende in der PKV soll an den für gesetzlich krankenversicherte Hilfebedürftige angeglichen werden. Damit den Betroffenen schnell geholfen wird, haben wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.