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31. Januar 2011

Mindestlohn für alle!

Niedriglöhne in Deutschland

Ein Mindestlohn ist notwendig, um alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiv vor Lohndumping zu schützen. Dies ist heute nicht gewährleistet - mit schlimmen Folgen:  Nahezu 6,6 Millionen Menschen müssen für einen Niedriglohn arbeiten. Gut 3,4 Millionen davon verdienen weniger als 7 Euro in der Stunden, mehr als 1 Million sogar weniger als 5 Euro. Von solchen Einkommen den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist kaum möglich. Deswegen müssen viele Betroffene ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.

Schwarz-Gelb blockiert Mindestlohn

Trotz dieser Fakten wehren sich CDU/CSU und FDP mit Händen und Füßen gegen einen flächendeckenden Mindestlohn. Nur in wenigen Branchen haben Sie sich dem Druck der Gewerkschaften und der Arbeitgeber gebeugt und den Weg für einen Branchenmindestlohn freigemacht. Die Weigerung der Regierung einen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche zuzulassen und das Gerangel um den Mindestlohn für die Zeitarbeit zeigen: Schwarz-Gelb ist eine Koalition der Mindestlohn-Verhinderer. Dabei wäre es spätestens jetzt – kurz vor der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit – höchste Eisenbahn.

Grüne Mindestlöhne

In Deutschland fehlt eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze, die für alle Beschäftigten – egal ob aus dem Inland oder aus dem Ausland stammend - ohne Ausnahme gilt. Wir fordern daher, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuverlässig vor Niedrigstlöhnen zu schützen. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt und in einen Gesetzentwurf gegossen, das keine Schlupflöcher enthält und Mindestlöhne für alle Beschäftigten in allen Branchen sicherstellt:

  • Wir wollen einen generellen Mindestlohn festschreiben. Er soll von einer Mindestlohn-Kommission festgelegt und jährlich angepasst werden und muss mindestens 7,50 Euro betragen. Die festgelegte Grenze muss für alle verbindlich sein und darf von keinem Betrieb und in keinem Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze würde zukünftig Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert. 
  •  Wir wollen eine Mindestlohn-Kommission nach dem Vorbild der Low-Pay Commission in Großbritannien einrichten und im Mindestarbeitsbedingungengesetz verankern. Sie soll sich aus VertreterInnen der Sozialpartner und der Wissenschaft zusammen setzen, die die Höhe des Mindestlohns unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen festlegen würden.
  • Wir wollen die Einführung von branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen, die immer über der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen müssen, erleichtern und erweitern. Dazu sollen alle  Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, so dass Branchen-Mindestlöhne zukünftig einfacher und unbürokratischer allgemeinverbindlich erklärt werden können. So wird sicher gestellt, dass von den Tarifpartnern vereinbarte Mindestlöhne für Beschäftigte und Unternehmen aus dem In- und Ausland, die in Deutschland tätig sind, gelten.   
  •  Wir wollen die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von regionalen Tarifverträgen schaffen, um die Tariftreueregelungen bei öffentlicher Auftragsvergabe in den Bundesländern auch weiterhin effektiv anwenden zu können. Lohndumping und bodenloser Unterbietungswettbewerb bei der Ausführung öffentlicher Aufträge würde so verhindert.

 

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