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11. März 2011

Sportwetten-Urteil bevormundet Hartz-IV-Bezieher!

Das Sportwetten-Urteil mag juristisch einwandfrei sein – gesellschaftspolitisch setzt es aber ein vollkommen falsches Signal. Es bestärkt Vorurteile gegen Hartz-IV-Bezieher und läuft auf ihre Bevormundung hinaus. Damit hat die Bundesregierung schon in der Debatte um die Regelsatzhöhe begonnen, indem sie statistische Anteile für Alkohol und Zigaretten aus der Pauschale gestrichen hat.

Die Pauschale errechnet sich aber aus dem Konsumverhalten der Gesellschaft und da wird nun mal einkommensübergreifend gefeiert, geraucht und auch gewettet. Wenn nun für Arbeitslosengeld-II-Empfänger Sonderregeln hergestellt werden, klingt das nach Volkserziehung oder Strafmaßnahme.

Es ist wichtig, gegen Alkoholmissbrauch, Spiel- und Nikotinsucht vorzugehen - aber solche Kampagnen müssen auf die gesamte Bevölkerung zielen und nicht nur auf bestimmte Gruppen. Sonst kommt demnächst noch die Forderung auf, Hartz-IV-Beziehern den Besuch von Schützenfesten oder Amüsiervierteln zu verbieten, weil sie besonders anfällig für diese Versuchungen seien.

Richtige Freude über dieses Urteil kann wirklich nur bei Herrn Sarrazin aufkommen, weil damit auch ganz und gar die Intention seiner rufschädigenden Buchkampagne aufgeht.

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