Brigitte Pothmer, MdB

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27. September 2011

Der Rotstift als Instrument der Arbeitsförderung

Am 23. September 2011 hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Doch statt Chancen zu verbessern, setzt die Bundesregierung damit ihr Programm der sozialen Spaltung fort. Menschen mit großen Vermittlungshemmnissen werden systematisch ins Abseits gedrängt. Das konnten wir nicht unterstützen.

Das vorliegende Gesetz wurde vom Rotstift des Finanzministers diktiert, der der Arbeitsförderung, das heißt der aktiven Arbeitsmarktpolitik, bis 2015 fast acht Milliarden Euro entziehen will. Das Argument, dass weniger Arbeitslose weniger Mittel benötigen, zieht nicht. Erstens wird besonders die Langzeitarbeitslosigkeit auch nach optimistischen Prognosen kaum in vergleichsweisem Umfang zurückgehen. Darüber hinaus verbleiben trotz guter Konjunktur besonders die Menschen in Arbeitslosigkeit, die dringend auf wirksame, aber unter Umständen auch teure Maßnahmen der Arbeitsförderung und Qualifizierung angewiesen sind. Ausgesprochen kritisch wirkt sich das Gesetz also auf die Arbeitslosen aus, für die der Weg in die Erwerbsarbeit besonders hürdenreich ist. Sie drohen wegen der einseitigen Orientierung der Förderung auf eine schnelle Integration in den ersten Arbeitsmarkt vollkommen abgehängt zu werden. Dass für viele Menschen die Teilhabe, zum Beispiel in einem sozialen Arbeitsmarkt, ein erster wichtiger Fortschritt wäre, unterschlägt die Bundesregierung. Stattdessen werden Jobcenter und Maßnahmeträger zu einer „Bestenauslese“ bei den Arbeitslosen genötigt. Mit anderen Worten: Die Arbeitslosen, die nicht kurzfristig und kostengünstig zu vermitteln sind, werden von der Bundesregierung abgeschrieben.

In drei Bereichen kritisieren wir das beschlossene Gesetz besonders:

  • Beim Gründungszuschuss wird massiv gespart. Er wird zu einer Ermessensleistung umgewandelt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme werden erhöht und die Leistungshöhe reduziert. Damit wird die Zahl dieser Förderungen stark zurückgehen und stattdessen die Arbeitslosigkeit der möglichen GründerInnen verlängert. Das ist sozial und ökonomisch unvernünftig, zumal nachgewiesen ist, dass viele Existenzgründungen später zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und damit weiteren Menschen Beschäftigung bieten.
  • Notwendige Reformen bei der beruflichen Weiterbildung werden nicht in Angriff genommen. Obwohl der Fachkräftebedarf wächst, werden mit dem Gesetz keine Impulse gesetzt, um Arbeitslose intensiver als bisher zu qualifizieren und ihnen damit Brücken in Arbeit zu bauen. Im Gegenteil: Wegen der Kürzungen wird die Zahl der Qualifizierungen weiter zurückgehen. Auch das große Problem der geringen Partizipation gerade von Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten oder Migrantinnen und Migranten an Weiterbildungen wird nicht angegangen.
  • Ein verlässlicher sozialer Arbeitsmarkt rückt durch die Vorgaben der Bundesregierung in weite Ferne. Die Bedingungen im Bereich geförderter Beschäftigung werden im Gegenteil so gestrickt, dass eine sinnvolle, längerfristig angelegte Integrationsstrategie für die Personengruppe der besonders Benachteiligten nicht mehr möglich ist. Ihre Teilhabe- und Eingliederungschancen werden so dramatisch zurückgehen.

 Für eine erfolgreiche Arbeitsförderung sind passgenau einsetzbare Instrumente notwendig, mit denen individuelle Wege in Arbeit gestaltet werden können. Das setzt aber voraus, dass ausreichend qualifiziertes Personal in den Arbeitsagenturen und den Jobcentern und genügend Mittel für die Förderung zur Verfügung stehen. Wir als grüne Bundestagsfraktion setzen daher dieser unverantwortlichen Politik der Bundesregierung unser Konzept eines inklusiven und solidarischen Arbeitsmarktes entgegen. Unser Antrag „Arbeitsmarktpolitik - In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen" zeigt, wie der arbeitsmarktpolitische Instrumentenkasten verändert werden muss, um diesem Ziel näher zu kommen.

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