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Die Kehrtwende der CDU in Sachen Mindestlohn ist ein Fortschritt im Vergleich zur vorherigen jahrelangen Blockade. Allerdings droht der Vorschlag der CDU zu einer Art "weißen Salbe" zu werden, die vielleicht in der Lage ist, den innerparteilichen Konflikt beizulegen, aber keine Verbesserung für viele Niedriglohnbeschäftigte bringt. Er lässt jede Menge Hintertüren offen, so dass viele Beschäftigte von der neuen Lohnuntergrenze nicht profitieren würden. Denn diese soll nur in Branchen ganz ohne tarifliche Lohnabschlüsse gelten. Niedriglöhne und Lohndumping gibt es aber in auch Branchen, in denen Tarifverträge existieren.
Auch wenn das CDU-Modell gegen den Widerstand aus den eigenen Reihen und mögliche Einwendungen des Koalitionspartners FDP durch- und umgesetzt würde, bliebe es in Deutschland bei einem Flickenteppich von Mindestlöhnen, die zudem sehr unterschiedliche Höhen aufweisen können. Weiterhin würden viele Beschäftigte nicht von ihrem Einkommen leben können.
Damit verbessert sich gegenüber dem Status quo nur wenig. Bereits seit 2009 besteht die Möglichkeit, über das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz (MIAG) Mindestlöhne in Branchen mit geringer Tarifbindung durchzusetzen. Auch hier ist eine Kommission nach den Vorstellungen der CDU beauftragt. Aber auch hier gilt, dass Tarifverträge mit niedrigen Abschlüssen trotz eines neuen Mindestlohns weiter Gültigkeit behielten. Über das MIAG wurde noch in keinen einzigen Fall ein Mindestlohn vereinbart, weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Gremium gegenseitig blockieren.
Wer umfassend gegen Lohndumping und Armut trotz Arbeit angehen will, kommt um einen verbindlichen Mindestlohn als allgemeine Lohnuntergrenze nicht herum. Darüber liegende Branchenmindestlöhne bleiben weiterhin möglich.
Was will die Union?
Auf dem CDU-Parteitag Mitte November steht ein Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Abstimmung, in dem sich für die Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze für Branchen ohne tarifliche Lohnvereinbarungen ausgesprochen wird. Die Lohnuntergrenze soll "marktwirtschaftlich organisiert", d.h. im Rahmen einer Kommission von den Tarifpartnern ausgehandelt werden und sich an dem Abschluss der Zeitarbeitsbranche orientieren. Hier wurden als niedrigste Löhne 7,89 € (West) bzw. 7,01 € (Ost)ausgehandelt.
Wer würde von dieser Lohnuntergrenze profitieren?
Die Lohnuntergrenze à la CDU würde nur den Beschäftigten der Branchen mehr Geld bringen, in denen keine Tarifstrukturen existieren und keine tariflichen Lohnvereinbarungen vorliegen. Dies betrifft zum Beispiel die Fleischereiwirtschaft.
Wer würde von dieser Lohnuntergrenze nicht profitieren?
Keinen Cent mehr hätten die Beschäftigten in der Tasche, die in Branchen mit tariflichen Abschlüssen arbeiten und hier nach Tarif weniger verdienen als 7,89 € (West) bzw. 7,01 € (Ost):
Teilweise gelten in ihnen noch Tarifverträge aus den 1990er Jahren mit einem entsprechend niedrigen Lohnniveau.
Leer können auch Beschäftigte in tariflich gebundenen Branchen ausgehen, deren Arbeitgeber nicht nach Tarif zahlen, sondern weniger. Dies geht in den Branchen, in denen tarifliche Löhne nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden. Derzeit sind in Deutschland lediglich rund 2,9 Millionen Beschäftigte in elf Branchen verbindlich mit einem Mindestlohn gesichert. Aber selbst bei den verbindlichen Mindestlöhnen gibt es Ausreißer nach unten. So gelten z.B. im Wach- und Sicherheitsgewerbe in vielen Teilen Deutschlands Mindestlöhne unterhalb des Niveaus in der Zeitarbeit.
(alle Angaben zu Löhnen und Tarifen: WSI-Tarifarchiv)