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VW-Gesetz

3. Dezember 2011

Vier-Parteien-Vorstoß für Erhalt des VW-Gesetzes

VW-Gesetz 580

Gemeinsam mit ihren niedersächsischen Kollegen im Bundestag Patrick Döring (FDP, von links), Garrelt Duin (SPD) und Michael Grosse-Brömer (CDU) unterzeichnete Brigitte Pothmer ein Schreiben, dass die EU-Kommission auffordert, die Klage gegen das VW-Gesetz zurückzuziehen.

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Artikel im Wortlaut übernommen aus der Neuen Presse Hannover (3. Dezember 2011):

HANNOVER. Erstmals haben vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete aus vier Fraktionen einen gemeinsamen Brief geschrieben, um sich überparteilich für ein politisches Ziel einzusetzen – den Erhalt des VW-Gesetzes.

In dem Schreiben fordern die Abgeordneten Michael Grosse-Brömer (CDU), Patrick Döring (FDP), Garrelt Duin (SPD) und Brigitte Pothmer (Grüne) den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier auf, die Klage gegen das VW-Gesetz zurückzuziehen. Es gehe darum, dass 100.000 VW-Werker in Niedersachsen weiter unter stabilen Rahmenbedingungen arbeiten können. Das VW-Gesetz habe diesen Rahmen für Jahrzehnte garantiert, und der Konzern sei damit gut gefahren, begründen die Politiker ihre Initiative. „Mit dem neuen Vertragsverletzungsverfahren wird diese wichtige Kontinuität ohne Not in Frage gestellt – und viele Mitarbeiter verunsichert“, schreiben sie.

Die EU-Kommission klagt gegen das Gesetz, da bei VW für wichtige Beschlüsse zu Werksstandorten nicht – wie üblich – 75 Prozent der Stimmanteile nötig sind, sondern 80 Prozent. So könne das Land als VW-Aktionär mit 20 Prozent Anteil wesentliche Entscheidungen blockieren, so die EU-Kommission. bus

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Artikel im Wortlaut übernommen aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (3. Dezember 2011):

Abgeordnete rügen Kommission

Hannover (lr). Seltene Einigkeit bei den niedersächsischen Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen: In einem gemeinsamen Protestschreiben an die EU-Kommission fordern die Politiker Brüssel auf, seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das VW-Gesetz zurückzunehmen. Die mehr als 100.000 Beschäftigten an den niedersächsischen Standorten müssten auch in Zukunft unter stabilen Rahmenbedingungen arbeiten können. „Das VW-Gesetz hat diesen Rahmen für Jahrzehnte garantiert, und der Konzern ist gut damit gefahren“, heißt es in dem Schreiben.

Das VW-Gesetz sichert dem Land Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht. Der Bund hatte das Gesetz bereits vor vier Jahren auf Geheiß der EU-Richter entschärft. Das geht der Kommission jedoch nicht weit genug. „Eine erneute Klage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“, sagte der Chef der CDU-Landesgruppe, Michael Grosse-Brömer. Die Kommission belaste mit ihrem Vorgehen das Vertrauen der Menschen in die europäischen Institutionen.