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Kurz befristet Beschäftigte

12. Dezember 2011

Grüne: Künstler besser absichern

Artikel im Wortlaut übernommen aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (10. Dezember 2011):

"Sonderregelung der großen Koalition nicht geeignet"

enn. BERLIN, 9. Dezember. Die Sonderregelung, die Künstler und andere kurzfristig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern sollte, hat sich nach Ansicht der Grünen nicht bewährt. "Für die allermeisten flexibel Beschäftigten bleibt es dabei: Sie zahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, dieser Zeitung in Berlin. Dies zeige die jüngste Bilanz der von der großen Koalition im August 2009 eingeführten Regelung. Danach hätten 2010 nur 242 Personen davon profitiert. Erwartet hatte die damalige Regierung, dass rund 7500 kurz befristet Beschäftigte abgesichert werden könnten.

Ziel der Neuregelung war es, den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit auch für jene zu gewährleisten, deren Arbeitsverträge auf kurze Zeit befristet sind. Denn grundsätzlich gilt, dass nur Arbeitslosengeld I bekommt, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Nach der bis August 2012 befristeten Sonderregelung wurde die nötige Vorversicherungszeit von 24 auf sechs Monate reduziert. Voraussetzung ist aber, dass die Beschäftigung überwiegend auf sechs Wochen befristet war und im Jahr nicht mehr als der Durchschnitt aller Beschäftigten verdient wurde; 2011 waren das in Westdeutschland gut 30 000 Euro. Kritiker hatten allerdings schon bei der Einführung die Verdienstobergrenzen und die Berücksichtigung von sehr kurzfristigen Verträgen moniert; sie schlössen viele befristet Beschäftigte vom Bezug von Arbeitslosengeld aus.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) müsse die niederschmetternde Bilanz zum Anlass nehmen, kurz befristet Beschäftigte künftig besser vor einem Abrutschen in die Grundsicherung zu schützen, sagte Pothmer. Arbeitslosengeld solle künftig immer schon gezahlt werden, wenn Beschäftigte für mindestens vier Monate innerhalb von zwei Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hätten - und zwar ohne Verdienstobergrenzen und unabhängig von der Dauer des einzelnen Arbeitsvertrages. Bei vier Monaten Beitragszeit soll ein zweimonatiger Arbeitslosengeldbezug möglich sein. "Das ist unbürokratisch, schafft Beitragsgerechtigkeit und erreicht die flexibel Beschäftigten tatsächlich", erklärte Pothmer.

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