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Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist richtig.
Es ist ein Skandal, dass Kinder, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, noch nicht einmal drei Euro pro Tag für Essen und Trinken erhalten. Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, sondern haben andere Wünsche und Bedürfnisse. Kinder wachsen, brauchen Schulsachen, und öfter mal ein Eis.
Darum muss es für Kinder eine eigene Bedarfserhebung und einen eigenständigen Regelsatz geben. Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Erhöhung der Leistung für 6- bis 13-Jährige um 10 Prozent ist willkürlich, unzureichend und beseitigt das Grundproblem nicht.